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  • AutorenbildFachanwalt für Arbeitsrecht Michael Kügler

VG Düsseldorf, 14.09.2021 - 2 L 1822/21: Totenkopf-Tätowierung im Polizeivollzugsdienst zulässig?

Nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichts (VG) Düsseldorf vom 14.09.2021 steht eine Totenkopf-Tätowierung einer Einstellung in den Polizeivollzugsdienst nicht generell entgegen.


Im entschiedenen Fall hatte das VG über den Eilantrag eines Bewerbers für den Polizeivollzugsdienst auf vorläufige Einstellung in den Vorbereitungsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen zu entscheiden.


Der Bewerber hatte sich auf seinen Oberarm unter anderem ein Skelett einschließlich Totenkopf tätowieren lassen. Hierin hatte die für die Einstellung zuständige Behörde ein Anzeichen für eine gewaltverherrlichende Einstellung gesehen und eine Einstellung abgelehnt.


Symbolbild Oberarm-Tätowierung

(Symbolbild)


Das VG gab dagegen dem Eilantrag auf vorläufige Einstellung statt.


Zwar könne eine Tätowierung Zweifel an der charakterlichen Eignung eines Bewerbers für den Polizeivollzugsdienst begründen, etwa wenn ihr eine der freiheitlichen demokratischen Grundordnung entgegenstehende Überzeugung zugrunde liege. Dies hänge jedoch vom tätowierten Motiv, der Einbettung in ein etwaiges Bildprogramm weiterer Tätowierungen und den Angaben des Bewerbers zu seinen Beweggründen für die Tätowierung ab.


Das VG hielt der Einstellungsbehörde vor, diese Umstände nicht ausreichend berücksichtigt zu haben. Vielmehr habe die Behörde nur auf einzelne Details der Darstellung der Tätowierung abgestellt. Dabei seinen insbesondere die weiteren Bilder im tätowierten Bereich nicht ausreichend berücksichtigt worden. Der Bewerber habe auch in einer erläuternden Stellungnahme darauf hingewiesen, dass diese Motiv im Gesamtbild Werte und Eigenschaften darstellten, die für seinen Lebensweg besonders bedeutsam seien. So stehe etwa ein Engel für Schutz und eine Friedenstaube für Liebe.


(Quelle: VG Düsseldorf, Beschluss v. 14.09.2021, 2 L 1822/21; Pressemitteilung v. 14.09.2021)


(Eingestellt von Rechtsanwalt Michael Kügler, Kassel)

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