Fachanwalt für Familienrecht Dr. Gregor Mayer
AG Tempelhof-Kreuzberg: Witwe erhält Witwenversorgung ungekürzt - Versorgungsausgleich gestoppt
Zum Sachverhalt und zur Entscheidung: Die Witwe eines unlängst verstorbenen Beamten wandte sich hilfesuchend an die Dr. Mayer & Kügler Rechtsanwälte PartG mbB. Ihre Witwenversorgung wurde um den Versorgungsausgleich für die erste Ehefrau gekürzt, obwohl diese schon länger vorverstorben war.
Dr. Mayer & Kügler Rechtsanwälte PartG mbB beantragten für die Witwe, den alten Versorgungsausgleich abzuändern und aufzuheben. Der Antrag hatte Erfolg, das angerufene AG Tempelhof-Kreuzberg entschied durch Beschluss aus dem Oktober 2020, dass der alte Versorgungsausgleich ab März 2020 entfällt.
Die Antragstellerin (Witwe) kann sich nun um eine um ca. 280 € höhere Witwenversorgung freuen - Monat für Monat -, zuzüglich der während des Verfahrens aufgelaufenen Nachzahlung.
Anmerkung: Nicht nur der unmittelbar betroffene Ehemann sollte nach dem Tod der Ex-Frau prüfen, ob der ihn belastende Versorgungsausgleich gestoppt werden kann. Auch zugunsten von Witwen, deren Witwenversorgung um den Versorgungsausgleich für die tote erste Ehefrau gekürzt wird, kann häufig mit guten Erfolgsaussichten eine Abänderung "auf Null" beantragt werden.
Leiden Sie als Witwe unter einer Kürzung der Witwenrente wegen des Versorgungsausgleichs für dier erste, verstorbene Ehefrau? Nehmen Sie unverzüglich Kontakt mit uns auf, um die Erfolgsaussichten für eine Abänderung zu überprüfen.
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