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Entfristungsklage | Region: Kassel | Nordhessen

 

Rechtsanwalt Michael Kügler berät und vertritt bei Entfristungsklagen!

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Kügler, Kassel-Fuldabrück

"Ich bin Ihr Experte für Entfristungsklagen

Sie interessieren sich für die Wirksamkeit einer Befristung?

 

Egal ob Arbeitnehmer oder Arbeitgeber - Nehmen Sie Kontakt auf!"

Dezernat Rechtsanwalt Michael Kügler (Fachanwalt für Arbeitsrecht), Kassel

Entfristungsklage (Befristungskontrollklage)

 

 

Begriff

 

Unter einer Entfristungsklage - die Rechtsprechung spricht auch von Befristungskontrollklage - versteht man ein spezielles Klageverfahren, in dem der Arbeitnehmer als Kläger gegen den Arbeitgeber als Beklagten vor dem Arbeitsgericht die Unwirksamkeit der Beendigung seines Arbeitsverhältnisses zum Befristungszeitpunkt geltend macht.

 

Ziel der Entfristungsklage ist die Erlangung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses.

 

 

Funktionsweise

 

Die Entfristungsklage ähnelt in verschiedener Hinsicht der Kündigungsschutzklage.

 

Die Entfristungsklage ist ebenso wie die Kündigungsschutzklage eine Feststellungsklage.

 

Beispiel:

 

"Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis aufgrund der Befristung vom ... nicht beendet worden ist."

 

Die Entfristungsklage unterliegt ebenso wie die Kündigungsschutzklage einer Klagefrist von drei Wochen.

 

§ 17 S. 1 TzBfG:

 

"Will der Arbeitnehmer geltend machen, dass die Befristung eines Arbeitsvertrages rechtsunwirksam ist, so muss er innerhalb von drei Wochen nach dem vereinbarten Ende des befristeten Arbeitsvertrages Klage beim Arbeitsgericht auf Feststellung erheben, dass das Arbeitsverhältnis auf Grund der Befristung nicht beendet ist. ..."

 

Selbstverständlich kann die Entfristngsklage auch schon vor dem vereinbarten Ende des befristeten Arbeitsvertrages erhoben werden. Dies empfiehlt sich in bestimmten Situationen auch, etwa wenn eine Verlängerung des befristeten Vertrages sicher ausscheidet und der Arbeitnehmer ein Interesse daran hat, möglichst frühzeitig ein gerichtliche Klägerung in die Wege zu leiten.

 

Mitunter spekuliert ein Arbeitnehmer aber auch auf die Bestimmung des § 15 Abs. 5 TzBfG:

 

"(5) Wird das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Zeit, für die es eingegangen ist, oder nach Zweckerreichung mit Wissen des Arbeitgebers fortgesetzt, so gilt es als auf unbestimmte Zeit verlängert, wenn der Arbeitgeber nicht unverzüglich widerspricht oder dem Arbeitnehmer die Zweckerreichung nicht unverzüglich mitteilt."

 

Dann wird geneigt sei, entsprechend abzuwarten.

 

Wichtig: Das gesamte Befristungsrecht trägt stark formalisierte Züge. Sowohl Arbeitnehmer, als auch Arbeitgeber, die auf diesem Gebiet über keine einschlägigen Kenntnisse und/oder Erfahrungen verfügen, ist dringend anzuraten, sich rechtlichen Rat einzuholen.

 

Wichtig: Im laufenden Entfristungsprozess kommt es nicht selten zu Situationen, in denen die Parteien sich über eine Anschlussbefristung verständigen. Hier können von beiden Arbeitsvertragsparteien schwere Fehler gemacht werden.

 

 

Insbesondere: Entfristungsklage bei angestellten Lehrern im öffentlichen Schuldienst

 

Über viele Jahre war es in den Schulverwaltungen der Bundesländer gang und gäbe, mit einem Teil der angestellten Lehrern nur befristete Verträge abzuschließen. Die Befristungsdauer des einzelnen Vertrages betrug mitunter nur wenige Monate, überschritt im Übrigen selten ein Jahr. Vielfach wurden die Verträge mehrfach hintereinander geschaltet, wobei die Lehrkräfte teilweise bereits zum Ende der Unterrichtsperiode "entlassen" und erst wieder mit der nächsten Unterrichtsperiode "eingestellt" wurden. Die Schulferien wurden damit quasi über den Haushalt der Bundesagentur für Arbeit finanziert.

 

Es kam zu häufigen Kettenarbeitsverhältnissen, mit ständig wechselnden Stundenzahlen.

 

Vielfach waren hiervon weibliche Beschäftigte stärker betroffen.

 

Aufgrund einer vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) angestoßenen Rechtsprechungsänderung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) ist diese Praxis nicht mehr haltbar; viele der betroffenen Lehrkräfte konnten bei entsprechend sorgfältig geführten Prozessen zwischenzeitlich ihre Entfristung erreichen.

 

Hier lohnte sich die Einholung rechtlichen Rates für viele Betroffene.

 

 

Aktuelle Rechtsfragen (Auswahl)

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Rechtsanwalt in Fuldabrück-Bergshausen (LK Kassel)
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