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  • AutorenbildFachanwalt für Mietrecht/WEG-Recht Michael Kügler

BGH, 18.03.2015 - VIII ZR 242/13: Schönheitsreparaturen - unwirksame Quotenabgeltungsklausel

Der - für Wohnraummietsachen zuständige - VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hatte sich am 18.03.2015 in mehreren Entscheidungen mit Fragen der rechtlichen Wirksamkeit formularvertraglicher Schönheitsreparaturklauseln zu befassen.

Im vorliegenden Rechtsfall ging es um die Frage, inweit formularvertragliche Quotenabgeltungsklauseln rechtlich wirksam sind.


Symbolbild Malwerkzeuge

(Symbolbild Malwerkzeuge)


Unter teilweiser Aufgabe von BGH, Urteil v. 26.09.2007, VIII ZR 143/06 kam der BGH nun zum Ergebnis, dass formularvertragliche Quotenabgeltungsklauseln den Mieter unabhängig davon, ob die Mietwohnung zu Beginn des Mietverhältnisses unrenoviert bzw. renovierungsbedürftig oder aber renoviert überlassen wurde, unangemessen benachteiligt und daher generell unwirksam sind:

"Quotenabgeltungsklauseln benachteiligen den Mieter nach § 307 Abs. 1 BGB unangemessen und sind daher unwirksam, weil sie von dem Mieter bei Vertragsschluss verlangen, zur Ermittlung der auf ihn im Zeitpunkt der Vertragsbeendigung zukommenden Kostenbelastung mehrfach hypothetische Betrachtungen anzustellen, die eine sichere Einschätzung der tatsächlichen Kostenbelastung nicht zulassen (teilweise Aufgabe von BGH, Urteil vom 26. September 2007 - VIII ZR 143/06, NJW 2007, 3632 Rn. 14 ff.)." (Leitsatz)

(Eingestellt von Rechtsanwalt Michael Kügler, Fuldabrück-Berghausen (LK Kassel))


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