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  • AutorenbildFachanwalt für Arbeitsrecht Michael Kügler

LAG Berlin-Brandenburg, 14.01.2016 - 5 Sa 657/15: Zur Kündigung beim privaten Surfen

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg hatte sich in einer Entscheidung vom 14.01.2016 mit den Folgen privaten Surfens am Arbeitsplatz zu befassen.

Die Revision zum Bundesarbeitsgericht (BAG) wurde zugelassen.

Soweit ersichtlich liegt die vollständige Urteilsbegründung noch nicht vor, ist jedenfalls (Stand: 13.02.2016) auf der Gerichtsseite nicht abrufbar. Die nachfolgenden Ausführungen beruhen auf Presseveröffentlichungen (zum Beispiel beck-aktuell Nachrichten).

Symbolbild Netzwerkswitch

(Symbolbild)


Im entschiedenen Fall durften die Arbeitnehmer die Dienstrechner allenfalls in Ausnahmefällen während der Arbeitspausen zum privaten Internetsurfen nutzen.

Nachdem Hinweise auf übermäßiges Surfverhalten vorlagen, wertete der Arbeitgeber - ohne Zustimmung des Arbeitnehmers - den Browserverlauf des Dienstrechners aus. Anschließend kündigte er das Arbeitsverhältnis wegen der festgestellten Privatnutzung von insgesamt etwa fünf Tagen in einem Zeitraum von 30 Arbeitstagen aus wichtigem Grund.

Das LAG hielt sowohl die Auswertung des Browserverlaufs ohne Zustimmung des Arbeitnehmers, als auch die außerordentliche, fristlose Kündigung für rechtmäßig.

(Quelle: LAG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 14.01.2016, 5 Sa 657/15)

(Eingestellt von Rechtsanwalt Michael Kügler, Fuldabrück-Bergshausen (LK Kassel))


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