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  • AutorenbildFachanwalt für Arbeitsrecht Michael Kügler

Mindestlohnkommission, 28.06.2016: Mindestlohn soll ab 01.01.2017 auf brutto € 8,84 steigen

Die Mindestlohnkommission hat am 28.06.2016 folgenden Beschluss nach § 9 MiLoG gefasst:

"1.

Die Mindestlohnkommission hat in ihrer Sitzung am 28. Juni 2016 einstimmig beschlossen, den gesetzlichen Mindestlohn ab dem 1. Januar 2017 auf 8,84 Euro brutto je Zeitstunde festzusetzen.

2.

..."

Dies würde eine Steigerung um 4 % darstellen.


Symbolbild Euros

(Symbolbild)

Die Bundesregierung kann nun gemäß § 11 Abs. 1 MiLoG die Änderung des Mindeslohns durch Rechtsverordnung für alle Arbeitnehmer und Arbeitgeber verbindlich machen:

"(1) Die Bundesregierung kann die von der Mindestlohnkommission vorgeschlagene Anpassung des Mindestlohns durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates für alle Arbeitgeber sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verbindlich machen. Die Rechtsverordnung tritt am im Beschluss der Mindestlohnkommission bezeichneten Tag, frühestens aber am Tag nach Verkündung in Kraft. Die Rechtsverordnung gilt, bis sie durch eine neue Rechtsverordnung abgelöst wird.

(2) ..."

(Eingestellt von Rechtsanwalt Michael Kügler, Fuldabrück-Bergshausen (LK Kassel))


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