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  • AutorenbildFachanwalt für Mietrecht/WEG-Recht Michael Kügler

LG Kassel, 20.02.2018 - 1 S 17/18: Einschlagen der Wohnungseingangstür kann zur Kündigung führen

Wie das Landgericht (LG) Kassel in einem Hinweisbeschluss vom 20.02.2018 ausführte, rechtfertigt eine massive Gewalteinwirkung durch den Mieter mittels eines Holzhammers auf die Tür eines Mietmieters (nebst dabei entstandener Schäden, die einen Austausch der Tür erforderlich machten) die fristlose Kündigung des Wohnraummietverhältnisses. Dies gelte auch für Fälle psychischer Erkrankung des Mieters bzw. dessen geistiger Behinderung. Eine Abmahnung sei entbehrlich.

Im entschiedenen Fall hatte der Vermieter das Mietverhältnis nach der Holzhammer-Attacke fristlos gekündigt und schließlich Klage auf Räumung und Herausgabe der Wohnung erhoben.

Zu Recht, wie bereits das erstinstanzlich zur Entscheidung berufene Amtsgericht (AG) Melsungen entschied.

Symbolbild Tür

(Symbolbild)

Auf die Berufung des beklagten Mieters erließ das LG einen Hinweisbeschluss, nach dem es die eingelegte Berufung für offensichtlich unbegründet erachtete.

Das Fehlverhalten des Beklagten sei nicht akzeptabel. Angesichts der Massivität des Angriffs - die Wohnungsabschlusstür musste ausgetauscht werden - ändere auch die streitige Vorgeschichte zwischen Mieter und Mitmieter hieran nichts. In der Rechtsprechung sei anerkannt, dass eine Sachbeschädigung durch einen Mieter als schwerwiegende Vertragsverletzung die fristlose Kündigung ohne Abmahnung rechtfertige.

Unerheblich sei auch, dass die fristlose Kündigung erst nach ca. 3 Monaten aushesprochen worden sei. Zum einen sei nach höchstrichterlicher Rechtsprechung die Bestimmung des § 314 Abs. 3 BGB jedenfalls für die Wohnraummiete wegen des abschließenden Charakters der Regelung des § 543 BGB nicht anwendbar. Zum anderen habe der Vermieter die Situation auch nicht etwa jahrelang hingenommen, so dass auch eine Verwirkung des Kündigungsrechts nicht ersichtlich sei.

(Quelle: LG Kassel, Beschluss v. 20.02.2018, 1 S 17/18)

(Eingestellt von Rechtsanwalt Michael Kügler, Fuldabrück-Bergshausen (LK Kassel))


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