BAG, 26.06.2018 - 1 ABR 37/16: (Noch) keine Entscheidung über Tariffähigkeit der DHV
In einem Beschluss vom 26.06.2018 musste sich das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit der Frage befassen, ob die Arbeitnehmervereinigung "DHV - Die Berufsgewerkschaft e.V. (DHV)" tariffähig ist, also Tarifverträge abschließen kann.
Tariffähigkeit setzt voraus, dass die betreffende Arbeitnehmervereinigung über Durchsetzungskraft gegenüber der Arbeitgeberseite und eine leistungsfähige Organisation verfügt.

(Symbolbild)
Im konkreten Fall stellte sich die Frage, ob die Voraussetzungen für die Annahme der Tariffähigkeit durch das MiLOG (Mindestlohngesetz) oder das Tarifeinheitsgesetz herabgesetzt wurden. Dies wurde vom BAG - im Gegensatz zur Vorinstanz - verneint.
Im Ergebnis konnte das BAG nicht abschließened über die Tariffähigkeit der DHV entscheiden und musste den Rechtsstreit zur weiteren Sachaufkllärung an das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamburg zurückverweisen.
(Quelle: BAG, Beschluss v. 26.06.2018, 1 ABR 37/16; Pressemitteilung Nr. 35/18)
(Eingestellt von Rechtsanwalt Michael Kügler, Fuldabrück-Bergshausen (LK Kassel))