Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Kügler
BAG, 26.06.2018 - 1 ABR 37/16: (Noch) keine Entscheidung über Tariffähigkeit der DHV
In einem Beschluss vom 26.06.2018 musste sich das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit der Frage befassen, ob die Arbeitnehmervereinigung "DHV - Die Berufsgewerkschaft e.V. (DHV)" tariffähig ist, also Tarifverträge abschließen kann.
Tariffähigkeit setzt voraus, dass die betreffende Arbeitnehmervereinigung über Durchsetzungskraft gegenüber der Arbeitgeberseite und eine leistungsfähige Organisation verfügt.
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(Symbolbild)
Im konkreten Fall stellte sich die Frage, ob die Voraussetzungen für die Annahme der Tariffähigkeit durch das MiLOG (Mindestlohngesetz) oder das Tarifeinheitsgesetz herabgesetzt wurden. Dies wurde vom BAG - im Gegensatz zur Vorinstanz - verneint.
Im Ergebnis konnte das BAG nicht abschließened über die Tariffähigkeit der DHV entscheiden und musste den Rechtsstreit zur weiteren Sachaufkllärung an das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamburg zurückverweisen.
(Quelle: BAG, Beschluss v. 26.06.2018, 1 ABR 37/16; Pressemitteilung Nr. 35/18)
(Eingestellt von Rechtsanwalt Michael Kügler, Fuldabrück-Bergshausen (LK Kassel))