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  • AutorenbildRechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Michael Kügler

AG Vaihingen/Enz, 29.06.2021 - 1 C 129/21: Corona - Desinfektionskosten zählen zum Schadensersatz

Es hat den Anschein, dass in "Corona-Zeiten" kein Rechtsgebiet von Corona-bedingten Sonderfragen unberührt bleibt:


Wie das Urteil des Amtsgerichts (AG) Vaihingen/Enz vom 29.06.2021 zeigt, ist hiervon auch das Verkehrsunfallrecht betroffen:


Zur Zeit besteht Streit um die Frage, ob zum ersatzfähigen Schaden nach einem Verkehrsunfall auch die von Werkstatten offenbar zunehmend abgerechneten Desinfektionskosten gehören.


Im entschiedenen Fall machte die Klägerin restlichen Schadcensersatz nach Verkehrsunfall vom 26.08.2020 in Form von Reparaturkosten gegen die gegnerische Haftpflichtversicherung geltend.


Die alleinige Haftung der Gegenseite dem Grunde nach stand außer Streit.


Symbolbild Desinfektionsflaschen

(Symbolbild)


Das von der geschädigten Klägerin eingeholte Sachverständigengutachten vom 23.11.2020 enthielt eine Reparaturkostenkalkulation, die an Corona-Schutzmaßnahmen einen Arbeitsaufwand von 66,00 € sowie Materialkosten von 15,00 € vorsah. Insgesamt ergab dies einen streitigen Betrag von 81,00 €.


Die Klägerin ließ das Fahrzeug am 15.01.2021 nach dem Gutachten reparieren.


Die beklagte Haftpflichtversicherung erstattete die Reparaturkosten bis auf die o.g. 81,00 €.


Die Klägerin erhob entsprechend Klage.


Zu recht wie das AG entschied:


Der Schaden sei subjektbezogen zu bestimmen. Die Geschädigte habe einen Reparaturauftrag erteilt. Die hierfür angefallenen Reparaturkosten seien im vorliegenden Fall als "erforderlicher" Herstellungsaufwand anzusehen. Das Werkstattrisiko trage grundsätzlich der Schädiger. Auch für Fehler der Werkstatt müsse nicht der Geschädigte einstehen. Konkret angefallene Reparaturkosten seien auch dann erstattungsfähig, wenn sie zur Beseitigung des Unfallschadens zwar objektiv nicht erforderlich wären, sich aber aus Sicht des Geschädigten subjektiv als erforderlich dargestellt haben sollten.


Die Berufung wurde zugelassen.


(Quelle: AG Vaihingen/Enz, Urteil v. 29.06.2021, 1 C 129/21, zitiert nach juris)


(Eingestellt von Rechtsanwalt Michael Kügler, Kassel)

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