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  • AutorenbildFachanwalt für Arbeitsrecht Michael Kügler

ArbG Wesel, 24.04.2020 - 2 BVGa 4/20: Corona-Abstandskontrolle: Zur Nutzung von Videoüberwachungen

Das Arbeitsgericht (ArbG) Wesel hatte mit Beschluss vom 24.04.2020 im Wege eines einstweiligen Verfügungsverfahrens über einen Eilantrag des Betriebsrats eines Logistik- und Versandunternehmes mit Sitz in Rheinberg zu befinden. Der Betriebsrat sah seine Mitbestimmungsrechte verletzt.


Hintergrund des Verfahrens bildete der Umstand, dass der Arbeitgeber anhand von Kameraaufnahmen die Einhaltung der Corona-Sicherheitsabstände von 2 Meterim Betrieb kontrollieren wollte.


Der Arbeitgeber griff hierzu auf im Rahmen der betrieblichen Videoüberwachung anfallende Aufnahmen zurück, die er mittels der Nutzung ausländischer Server anonymisierte.


Symbolbild Überwachungskamera

(Symbolbild)


Der Eilantrag war teilweise erfolgreich. Denn die Übermittlung der Daten ins Ausland würde der im Betrieb geltenden Betriebsvereinbarung über die Nutzung der Überwachungseinrichtungen widersprechen. Ferner sah das Gericht das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 und Nr. 7 BetrVG betroffen.


(Quelle: ArbG Wesel, Beschluss v. 24.04.2020, 2 BVGa 4/20; Pressemitteilung)


(Eingestellt von Rechtsanwalt Michael Kügler, Kassel)

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