Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Kügler
BAG, 07.02.2024 - 7 ABR 8/23: Betriebsverfassungsrechtlicher Schulungsanspruch - muss der Betriebsrat Webinar statt einer Präsenzveranstaltung wählen?
Dass Betriebsverfassungsrecht gibt den Betriebsräten einen Anspruch auf Kostentragung gegen den Arbeitgeber für solche Schulungen, die für die Betriebsratstätigkeit erforderlich sind. Wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Beschluss vom 07.02.2024 entschied, kann ein solcher Anspruch Übernachtungs- und Verpflegungskosten für ein auswärtiges Präsenzseminar auch dann erfassen, wenn der entsprechende Schulungsveranstalter ein inhaltlich identisches Webinar anbietet.
Im entschiedenen Fall war bei einer Fluggesellschaft aufgrund eines Tarifvertrages eine Personalvertretung errichtet, deren Schulungsanspruch sich nach dem BetrVG richtete.
Zwei Mitglieder der Personalvertretung wurden im Agust 2021 zu einer mehrtägigen betriebsverfassungsrechtlichen Grundlagenschulung in Potsdam entsandt. Die Arbeitgeberin zahlte zwar die Seminargebühr, nicht aber die Übernachtungs- und Verpflegungskosten.
Die Arbeitgeberin verwies darauf, dass derselbe Schulungsträger ein zeit- und inhaltsgleiches Webinar angeboten habe.
Die Personalvertretung beharrte gleichwohl auf einer Übernahme auch der Übernachtungs- und Verpflegungskosten. Arbeitsgericht (ArbG) und Landesarbeitsgericht (LAG) gaben der Personalvertretung Recht.
Auch das BAG stellte sich auf die Seite der Personalvertretung. Diese habe bei der Beurteilung, zu welchen Schulungen sie ihre Mitglieder entsende, einen gewissen Spielraum, der auch das Schulungsformat umfasse. Die regelmäßig höheren Kosten einer Präsenzschulung stünden einer Entscheidung gegen das Webinar nicht von vornherein entgegen.
(Quelle: BAG, Beschl. v. 07.02.2024, 7 ABR 8/23; Pressemitteilung Nr. 5/24)
(Eingestellt von Rechtsanwalt Michael Kügler, Kassel)
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