Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Kügler
Mehr Geld! Ab 01.07.2021 gelten neue Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen
Mit Wirkung zum 01.07.2021 ist der bisher monatlich unpfändbare Grundfreibetrag auf 1.252,64 € gestiegen.
Dies ergibt sich aus der neuen Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2021 ("Bekanntmachung zu den Pfändungsfreigrenzen 2021 nach § 850c der Zivilprozessordnung (Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2021) vom 10. Mai 2021).
![Symbolbild Geld](https://static.wixstatic.com/media/3a5e496ebe9a4365bcf53923eb3f37b5.jpg/v1/fill/w_147,h_98,al_c,q_80,usm_0.66_1.00_0.01,blur_2,enc_auto/3a5e496ebe9a4365bcf53923eb3f37b5.jpg)
(Symbolbild)
Damit wird die in § 850c Abs. 4 ZPO vorgesehene jährliche Anpassung zum 01.07.2021 umgesetzt.
Das Land Nordrhein-Westfalen bietet ein Online-Tool zur Berechnung des pfändbaren Betrages an.
(Eingestellt von Rechtsanwalt Michael Kügler, Kassel)