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  • AutorenbildFachanwalt für Arbeitsrecht Michael Kügler

VG Düsseldorf, 13.07.2022 - 2 L 490/22: Corona-Maßnahmen - Suspendierung von Lehrer bei Missachtung

Das Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf hatte in einem Eilverfahren mit Beschluss vom 13.07.2022 über den

Fall einer Lehrerin einer Düsseldorfer Grundschule vorläufig zu entscheiden, die von ihrem Dienstherrn wegen Nichtbeachtung verschiedener Regeln zur Bekämpfung der Corona-Pandemie ein Verbot der Fürhrung der Dienstgeschäfte erhalten hatte.


Im entschiedenen Fall hatte die betroffene Lehrerin vorsätzlich und wiederholt gegen ihre Verpflichtung verstoßen, zweimal wöchentlich in ordnungsgemäßer Weise Corona-Tests in ihrer Klasse durchzuführen. So habe sie nicht die für die Selbsttests vorgesehenen Test-, sondern gewöhnliche Wattestäbchen, die sie erst später an den Teststäbchen abstrich, verwenden lassen. Außerdem bestand der Verdacht, dass sie die Regelungen im Zusammenhang mit der Maskenpflicht in verschiedener Weise missachtet hatte. Trotz Weisung der Schulleitung habe sie ihr Verhalten beibehalten.


Symbolbild Schulunterricht

(Symbolbild)


Sie habe sich uneinsichtig gezeigt, wodurch hinreichende Anhaltspunkte für eine zukünftige Gefährdung des Dienstbetriebs bestanden. Daher sei es nach vorläufiger Bewertung voraussichtlich rechtmäßig, ihr die Führung der Dienstgeschäfte zu verbieten.


Ihr entgegenstehender Eilantrag hatte daher keinen Erfolg.


Gegen die Entscheidung kann Beschwerde einegelgt werden.


(Quelle: VG Düsseldorf, Beschluss v. 13.07.2022, 2 L 490/22; Pressemitteilung)


(Eingestellt von Rechtsanwalt Michael Kügler, Kassel)

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