top of page
  • AutorenbildRechtsanwalt Michael Kügler

VG Münster, 03.05.2021 - 5 L 276/21: Beamtete Lehrerin muss Corona-Tests beaufsichtigen

Eine Lehrerin aus dem Kreis Coesfeld hatte sich im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes per Eilantrag an das Verwaltungsgericht (VG) Münster gewandt, mit dem sie sich gegen ihre Teilnahme bei der Anleitung von Schülern ihrer Schule zu Corona-Selbsttests und deren Beaufsichtigung wehrte.


Die Lehrerin wies darauf hin, dass sie für eine solche Tätigkeit nicht qualifiziert sei; die Tätigkeit sei vielmehr als Teil der öffentlichen Gesundheitspflege anzusehen. Außerdem sei sie nicht geimpft und bei Aufsicht der Corona-Tests einer nicht zumutbaren Gesundheitsgefährdung ausgesetzt.


Symbolbild Lehrerin

(Symbolbild)


Mit Beschluss vom 03.05.2021 wies das Gericht den Eilantrag zurück.


Die Lehrerin sei beamtenrechtlich zur Unterrichtserteilung, die grundsätzlich in persönlicher Präsenz erfolge, verpflichtet. Die Selbstests dienten der möglichst sicheren Durchführung des Präsenzunterrichts.


Die Lehrerin habe auch keinen Anspruch auf eine "Nullrisiko-Situation". In einer Schule bestehe während einer Pandemie eine allgemeine Infektionsgefährdung, der sie sich als beamtete Lehrkraft grundsätzlich auszusetzen habe.


(Quelle: VG Münster, Beschluss v. 03.05.2021, 5 L 276/21; Pressemitteilung v. 06.05.2021)


(Eingestellt von Rechtsanwalt Michael Kügler, Kassel)

Lontakt zum Kanzleisekretariat
Wir sind für Sie da!

Telefon:

0561 / 540 860-30

Fax:

0561 / 540 860-32

Email:

kanzlei [at] mayer-kuegler.de

Formular:

Kontaktformular

Rechtsanwalt in Fuldabrück-Bergshausen (LK Kassel)
bottom of page