Dr. Mayer & Kügler
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MPU - Mediz.-Psych. Untersuchung | Region: Kassel | Nordhessen
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Dezernat Rechtsanwalt Michael Kügler (Fachanwalt für Verkehrsrecht), Kassel
MPU - Medizinisch-Psychologische Untersuchung
Begriff
Unter einer MPU versteht man eine medizinisch-psychologische Untersuchung einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung. Im Volksmund wird die MPU auch als "Idiotentest" bezeichnet, was indes neben der Sache liegt.
Als Ergebnis der Untersuchung wird ein medizinisch-psychologisches Gutachten erstellt. Dieser Begriff wird in § 11 Abs. 3 S. 1 FeV legal definiert.
Das Verkehrsrecht sieht zahlreiche Fälle vor, in denen die Fahrerlaubnisbehörde die Vorlage eines MPU-Gutachtens anordnen kann. Sehr häufig geschieht dies nach Alkoholfahrten (zwingend ab BAK-Wert von 1,6 Promille, aber in vielen Fällen auch schon darunter).
Eine Liste der MPU-Stellen findet sich auf der Website der BASt (Bundesanstalt für Straßenwesen).
Bedeutung
Die Fahrerlaubnisbehörde kann den betroffenen Fahrerlaubnisbewerber/-inhaber zwar nicht direkt zu einer MPU zwingen, wohl kann sie aber bei ordnungsgemäßer Anordnung aus der Nichtvorlage eines MPU-Gutachtens negative Schlüsse ziehen.
Dies ergibt sich aus § 11 Abs. 8 FeV:
"(8) Weigert sich der Betroffene, sich untersuchen zu lassen, oder bringt er der Fahrerlaubnisbehörde das von ihr geforderte Gutachten nicht fristgerecht bei, darf sie bei ihrer Entscheidung auf die Nichteignung des Betroffenen schließen. Der Betroffene ist hierauf bei der Anordnung nach Absatz 6 hinzuweisen."
Rechtsverteidigung gegen eine MPU-Anordnung
Die Anordnung der Fahrerlaubnisbehörde, sich einer MPU zu unterziehen, hat grundsätzlich keinen Charakter als anfechtbaren Verwaltungsakt. Sie ist daher nach herrschender Meinung nicht selbstständig (isoliert) anfechtbar.
Wichtig: Wer sich einer MPU unterzieht, sollte sich vor der Weitergabe des Untersuchungsergebnisses an die Fahrerlaubnisbehörde rechtzeitig beraten lassen. Ist das Gutachten nämlich negativ, sollte es grundsätzlich nicht in die Verwaltungsakte gelangen. Sonst ist es innerhalb der weiten zeitlichen Verwertungsmöglichkeit nach der Rechtsprechung selbst dann gegen den Fahrerlaubnisbewerber/-inhaber verwertbar, wenn die Anordnung zur Begutachtung gar nicht ordnungsgemäß war.
Aktuelle Rechtsfragen (Auswahl)
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