BAG, 11.04.2018 - 4 AZR 119/17: Zur Abänderung von Vergütungsregelungen durch Betriebsvereinbarung
Nach einem Urteil des Vierten Senats des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 11.04.2018 können individualvertraglich vereinbarte Vergütungsregelungen nach tariflichen Grundsätzen nicht zu Lasten der Arbeitnehmer durch Betriebsvereinbarung abgeändert werden.
Im entschiedenen Fall hatte der Kläger in seinen arbeitsvertraglichen Regelungen eine individualvertraglich vereinbarte, dynamische Bezugnahmeklausel auf die jeweiligen Entgelte des öffentlichen Dienstes (TVöD/VKA). Die Arbeitgeberin vertrat die Auffassung, dass diese Vereinbarung durch eine nachfolgende Betriebsvereinbarung zum Nachteil des Arbeitnehmers abgeändert sei.
(Symbolbild)
Zu Unrecht wie das BAG entschied.
(Quelle: BAG, 11.04.2018, 4 AZR 119/17; Pressemitteilung Nr. 18/18)
(Eingestellt von Rechtsanwalt Michael Kügler, Fuldabrück-Bergshausen (LK Kassel))