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  • AutorenbildFachanwalt für Arbeitsrecht Michael Kügler

BAG, 13.09.2022 - 1 ABR 24/21: Gewerkschaft ver.di ist tariffähig!

Wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Beschluss vom 13.09.2022 feststellte ist die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) tariffähig. Sie kann daher insbesondere auch Tarifverträge in der Pflegebranche abschließen.


Symbolbild Pflegebereich

(Symbolbild)


Hintergrund des Falles bildete ein Antrag eines Arbeitgeberverbandes für Pflegeeinrichtungen, festzustellen, dass der Gewerkschaft ver.di für die Pflegebranche die Tariffähigkeit fehle. Hilfsweise sei ver.di für ihren gesamten satzungsgemäßen Organisationsbereich tarifunfähig.


Wie das BAG ausführte, war der auf eine teilweise fehlende Tariffähigkeit gerichtete Hauptantrag bereits unzulässig. Denn die Tariffähigkeit sei einheitlich und unteilbar.


Die Rechtsbeschwerde gegen die Abweisung des Hilfsantrags sei im vorliegenden Fall unzulässig gewesen.


(Quelle: BAG, Beschluss v. 13.09.2022, 1 ABR 24/21; Pressemitteilung Nr. 36/22)


(Eingestellt von Rechtsanwalt Michael Kügler, Kassel)

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