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  • AutorenbildRechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Michael Kügler

BVerfG, 28.04.2021 - 2 BvR 1451/18: Verfassungsbeschwerde wegen Zugangs zu Rohmessdaten erfolgreich

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hatte sich in einem Beschluss vom 28.04.2021 mit einer Verfassungsbeschwerde unter anderem wegen der Verurteilung des Beschwerdeführers in einer verkehrsrechtlichen Angelegenheit (Geschwindigkeitsüberschreitung) zu befassen.


In dem entschiedenen Fall ging es um eine Geschwindigkeitsmessung mittels eines sog. standardisierten Messverfahrens mit dem Messgerät PoliScan Speed M1. Der Beschwerdeführer hatte sowohl im behördlichen, als auch im gerichtlichen Verfahren erfolglos Zugang insbesondere zu den außerhalb der Bußgeldakte befindlichen Rohmessdaten und zur Lebensakte des Messgeräts verlangt. Er machte geltend, dass der diese Informationen benötigte, um selbst die Ordnungsgemäßheit der Messung überprüfen zu können.


Symbolbild Auto auf Straße

(Symbolbild)


Das BVerfG wies darauf hin, dass der Beschwerdeführer damit in seinem verfassungsrechtlich geschützten Recht auf ein faires Verfahren (Art. 2 Abs. 1 iVm Art. 20 Abs. 3 GG) verletzt worden sei. Dem Beschwerdeführer sei grundsätzlich auch Zugang zu den nicht bei der Bußgeldakte befindlichen, aber bei der Bußgeldbehörde vorhandenen Informationen zu gewähren. Dieser Zugang könne ihm nicht generell versagt werden.


Der Geschwindigkeitsverstoß wird daher nunmehr erneut vom AG Schweinfurt zu entscheiden sein.



(Eingestellt von Rechtsanwalt Michael Kügler, Kassel)


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